AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: LKW begründet keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit

August 2003

Laut VwGH 25.9.2002, 99/13/0034 begründet ein LKW, bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit für den LKW-Lenker keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit.

Damit steht der steuerlichen Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes als Reisekosten nichts im Wege.

Bild: © photocrew - Fotolia

KONTAKT

ANSCHRIFT

Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft
Mag.Dr.Hedwig Bendler - Dkfm.Dr.Karl Koller KG
Steuerberatung
Josef-Pirchl-Straße 18
6370 Kitzbühel

TELEFON

T +43 (0)5356.6996
F +43 (0)5356.6996-26

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr

Kostenlose Erstberatung bei Betriebsgründung

T: +43 (0)5356.6996
E: