AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Kurz-Info: Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober
Die Höhe der Anspruchszinsen setzt sich aus den Differenzbeträgen (Nachforderungen oder Gutschriften) an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zusammen. Die Berechnung erfolgt tageweise in der Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz. Die Anspruchszinsen betragen 3,47 %. Rechtzeitig bedeutet nicht unbedingt, dass die angeführten Maßnahmen bereits per 1. Oktober 2003 getroffen werden müssen. Übersteigen nämlich die Anspruchszinsen nicht den Betrag von EUR 50,-, kommt es zu keiner Zinsenvorschreibung. Darüber hinaus kann der zinsenfreie Zeitraum mit folgender Formel berechnet werden:
(EUR 49,99 x 365) / (Zinssatz x Nachforderung)
:: Die Nachforderungszinsen können vermieden werden, durch rechtzeitige
- Einreichung der Steuererklärungen
- Entrichtung einer Anzahlung in der voraussichtlichen Höhe der zu erwartenden Nachzahlung bzw.
- mittels Kombination von Einreichung der Steuererklärungen und Anzahlung.
Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia
© Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft | Klienten-Info
KONTAKT
ANSCHRIFT
Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft
Mag.Dr.Hedwig Bendler - Dkfm.Dr.Karl Koller KG
Steuerberatung
Josef-Pirchl-Straße 18
6370 Kitzbühel
TELEFON
T +43 (0)5356.6996
F +43 (0)5356.6996-26
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr