AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Kurz-Info: Ferienjob und Beihilfenerhalt
Juli 2006
Wieviel verdient werden darf, ohne folgende Beihilfen zu verlieren:
:: Familienbeihilfe
- Kinder unter 18 Jahren: Sie können in unbeschränkter Höhe dazuverdienen.
- Kinder über 18 Jahren: Übersteigt ihr Einkommen pro Jahr € 8.725,- (inkl. 13. und 14. Bezug € 10.835,-) geht die Beihilfe verloren, gleichgültig ob es in einem oder mehreren Monaten erzielt worden ist.
:: Studierende Eltern
- Studienbeihilfe: Die jährliche Einkommensgrenze beträgt € 5.814,-, bei ausschließlich nicht selbständiger Tätigkeit € 7.195,- und erhöht sich pro unterhaltsberechtigtem Kind um € 2.762,- bis € 4.216,- je nach Alter des Kindes.
- Kinderbetreuungsgeld: Wird die Zuverdienstgrenze von € 14.600,- p.a. von einem Elternteil überstiegen, entfällt es, wenn die Toleranzgrenze von 15% überschritten wird.
Bild: © Eisenhans - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft | Klienten-Info
© Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft | Klienten-Info
KONTAKT
ANSCHRIFT
Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft
Mag.Dr.Hedwig Bendler - Dkfm.Dr.Karl Koller KG
Steuerberatung
Josef-Pirchl-Straße 18
6370 Kitzbühel
TELEFON
T +43 (0)5356.6996
F +43 (0)5356.6996-26
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr