AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Kurz-Info: Sicherheitstüren als Sonderausgaben
Ausgaben für die Anschaffung von Sicherheitstüren können unter dem Titel "Wohnraumsanierung" als "Topf-Sonderausgaben" mit den entsprechenden Abzugsbeschränkungen geltend gemacht werden. Förderungen (z.B. in Wien 20% maximal aber € 400,- bei einflügeligen Türen bzw maximal € 800,- bei zweiflügeligen Türen; in NÖ 30% maximal aber € 1.000,-) kürzen den als Sonderausgaben absetzbaren Betrag. Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie in Wien bei der MA 50, Tel: 4000-74 860 bzw. bei entsprechenden Fachgeschäften.
Steuer-Tipp: Es kann sinnvoll sein, wenn der weniger verdienende Ehepartner und/oder derjenige, der keine anderen Sonderausgaben hat, die Kosten für die Sicherheitstür trägt.
Bild: © Marc Dietrich - Fotolia
© Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft | Klienten-Info
KONTAKT
ANSCHRIFT
Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft
Mag.Dr.Hedwig Bendler - Dkfm.Dr.Karl Koller KG
Steuerberatung
Josef-Pirchl-Straße 18
6370 Kitzbühel
TELEFON
T +43 (0)5356.6996
F +43 (0)5356.6996-26
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr