AKTUELLES
Artikel zum Thema: Pauschalierungsgrenze
Kurz-Info: Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Land- und Forstwirtschaft ab 2023
Januar 2023
Kategorien:
Klienten-Info
, Landwirte-Info
Die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen gem. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 sind wie folgt und erstmals für die Veranlagung 2023 angehoben worden:
- Anhebung der Jahresumsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierungsverordnung auf 600.000 €.
- Anhebung der Einheitswert-Grenze des Betriebes für die Anwendung der Teilpauschalierung auf 165.000 €.
- Anhebung der Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 45.000 €.
Bild: © Adobe Stock - ValentinValkov
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft | Klienten-Info
© Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft | Klienten-Info
KONTAKT
ANSCHRIFT
Kitzbüheler Wirtschaftstreuhandgesellschaft
Mag.Dr.Hedwig Bendler - Dkfm.Dr.Karl Koller KG
Steuerberatung
Josef-Pirchl-Straße 18
6370 Kitzbühel
TELEFON
T +43 (0)5356.6996
F +43 (0)5356.6996-26
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag - Donnerstag:
8.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr