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Artikel zum Thema: Rauchverbot

Kurz-Info: Verletzung der Kennzeichnungspflicht von Rauchverboten ab 1. Jänner 2007 strafbar

Januar 2007

Die Verletzung dieser seit 1. Jänner 2005 bestehenden Verpflichtung in Funktionsräumen (z.B. Verhandlungsräumen) und in öffentlichen Räumen (z.B. Geschäftslokalen) ist ab sofort mit einer Verwaltungsstrafe bis € 720,- sanktioniert. Ausnahmen bestehen für das Gastgewerbe und bei Veranstaltungen (z.B. Bälle).

Bild: © nyul - Fotolia

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